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   VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06   

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https://dejure.org/2008,22946
VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06 (https://dejure.org/2008,22946)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11.06.2008 - 7 K 1642/06 (https://dejure.org/2008,22946)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 7 K 1642/06 (https://dejure.org/2008,22946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben, Auswahlentscheidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben, Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenhausplan; Brustzentrum; Rahmenbedingung; Rahmenvorgaben; Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1641/06

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06
    Mit Schreiben vom 13. Dezember 2002 beantragte die Trägerin des St.- K. -Hospitals E. (Beigeladene des Verfahrens 7 K 1641/06) die Anerkennung ihres Krankenhauses als kooperatives Brustzentrum im Verfahren gemäß § 16 des Krankenhausgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KHG NRW).

    Gegen beide Bescheide hat die Klägerin ebenfalls rechtzeitig Klage erhoben, wobei das vorliegende Verfahren das Krankenhaus der Beigeladenen und das Verfahren 7 K 1641/06 das St.-K. -Hospital E1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich 7 K 1640/06 und 7 K 1641/06 und der zu den drei Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (8 Hefte) verwiesen.

    Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe schlug daraufhin der Beklagten vor, den Antrag der Klägerin und ihrer Kooperationspartner abzulehnen und die Krankenhäuser der Beigeladenen und der Beigeladenen des Verfahrens 7 K 1641/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan aufzunehmen.

    Dies ist durch die in diesem und dem Verfahren 7 K 1641/06 angefochtenen Feststellungsbescheide geschehen.

    Dass die Begründung der Auswahlentscheidung nicht auch in den Feststellungsbescheiden, durch die die Krankenhäuser der Beigeladenen und der Beigeladenen des Verfahrens 7 K 1641/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden sind, wiederholt worden ist, ist rechtlich ohne Bedeutung, da die Begründung gegenüber der durch diese Entscheidungen belasteten Klägerin in ihrem Ablehnungsbescheid erfolgt ist.

  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1640/06

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06
    Hiergegen hat die Klägerin rechtzeitig Klage erhoben (7 K 1640/06).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich 7 K 1640/06 und 7 K 1641/06 und der zu den drei Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (8 Hefte) verwiesen.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25 Juli 1985 - 3 C 25/84 -, BVerwGE 72, 38 (50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 13 A 3730/06

    Rahmenbedingungen für eine Anerkennung als Brustzentrum (Senologie-Zentrum) nach

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1642/06
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 23. Februar 2007 - 13 A 3730/06 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1641/06

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben,

    Mit Schreiben vom 10. Februar 2003 beantragte die Trägerin des Klinikums E. (Beigeladene des Verfahrens 7 K 1642/06) die Anerkennung ihres Krankenhauses als Brustzentrum unter einem Dach.

    Gegen beide Bescheide hat die Klägerin ebenfalls rechtzeitig Klage erhoben, wobei das vorliegende Verfahren das Krankenhaus der Beigeladenen und das Verfahren 7 K 1642/06 das Klinikum E1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich 7 K 1640/06 und 7 K 1642/06 und der zu den drei Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (8 Hefte) verwiesen.

    Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe schlug daraufhin der Beklagten vor, den Antrag der Klägerin und ihrer Kooperationspartner abzulehnen und die Krankenhäuser der Beigeladenen und der Beigeladenen des Verfahrens 7 K 1642/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan aufzunehmen.

    Dies ist durch die in diesem und dem Verfahren 7 K 1642/06 angefochtenen Feststellungsbescheide geschehen.

    Im Übrigen hat die Beigeladene des Verfahrens 7 K 1642/06 im Verwaltungsverfahren dargelegt, dass die bisweilen zum Vergleich herangezogenen Zahlen der abgerechneten Fallpauschalen nicht aussagekräftig für die Gesamtzahl der Erstoperationen sind, weil im fraglichen Zeitraum nicht alle Brustkrebsbehandlungen mit Fallpauschalen abgerechnet worden sind.

    Dass die Begründung der Auswahlentscheidung nicht auch in den Feststellungsbescheiden, durch die die Krankenhäuser der Beigeladenen und der Beigeladenen des Verfahrens 7 K 1642/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden sind, wiederholt worden ist, ist rechtlich ohne Bedeutung, da die Begründung gegenüber der durch diese Entscheidungen belasteten Klägerin in ihrem Ablehnungsbescheid erfolgt ist.

  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 7 K 1640/06

    Krankenhausplan, Brustzentrum, Rahmenbedingung, Rahmenvorgaben,

    (Beigeladene im Verfahren 7 K 1642/06) seine Anerkennung als Brustzentrum unter einem Dach.

    Gegen beide Bescheide hat die Klägerin ebenfalls rechtzeitig Klage erhoben (7 K 1641/06 St.-K. -Hospital und 7 K 1642/06 Klinikum).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich 7 K 1641/06 und 7 K 1642/06 und der zu den drei Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (8 Hefte) verwiesen.

    Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe schlug daraufhin der Beklagten vor, den Antrag der Klägerin und ihrer Kooperationspartner abzulehnen und die Krankenhäuser der Beigeladenen der Verfahren 7 K 1641/06 und 7 K 1642/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan aufzunehmen.

    Im Gegensatz zu den am Kooperationsmodell der Klägerin beteiligten Krankenhäusern haben die Krankenhäuser der Beigeladenen der Verfahren 7 K1641/06 und 7 K 1642/06 in den für die Anträge zugrunde gelegten Jahren 2001 bis 2003 die in den Rahmenbedingungen geforderten 150 Erstoperationen erbracht.

    Im Übrigen hat die Beigeladene des Verfahrens 7 K 1642/06 im Verwaltungsverfahren dargelegt, dass die bisweilen zum Vergleich herangezogenen Zahlen der abgerechneten Fallpauschalen nicht aussagekräftig für die Gesamtzahl der Erstoperationen sind, weil im fraglichen Zeitraum nicht alle Brustkrebsbehandlungen mit Fallpauschalen abgerechnet worden sind.

    Dass die Begründung der Auswahlentscheidung nicht auch in den Feststellungsbescheiden, durch die die Krankenhäuser der Beigeladenen der Verfahren 7 K 1641/06 und 7 K 1642/06 als Brustzentren in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden sind, wiederholt worden ist, ist rechtlich ohne Bedeutung, da die Begründung gegenüber der durch diese Entscheidungen belasteten Klägerin in ihrem Ablehnungsbescheid erfolgt ist.

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2015 - 7 L 668/15

    Krankenhausplan; Brustzentrum; OP-Standort; Wettbewerbswidrige Zuweisungen

    OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 A 2221/08 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. Juni 2008 - 7 K 1642/06 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2015 - 7 L 692/15

    Krankenausrecht; Ausweisung eines OP-Standorts im Brustzentrum

    OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 A 2221/08 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. Juni 2008 - 7 K 1642/06 -, juris.
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